Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein steht natürlichen Personen einerseits sowie Unternehmen und Anwaltskanzleien andererseits offen.
Kanzleien und Unternehmen fördern den Verein maßgeblich durch Mitgliedsbeiträge und werden als Förderer des Vereins und seiner Zwecke durch Nennung ihrer Logos in einem Banner auf der Vereinswebsite erkennbar.
Natürliche Personen, darunter auch aktive und ehemalige Lehrstuhlangehörige, bringen sich in die Vereinsarbeit primär durch fachliche Beiträge auf Zusammenkünften und der Munich International Patent Law Conference ein.