Gemeinnützigkeit
Der Verein wurde durch Bescheid des FA München, Abt. Körperschaften, vom 15.09.2015 als gemeinnützig im Sinn der §§ 51, 59, 50, 61 AO anerkannt. Er ist damit steuerbefreit und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden berechtigt.